AKTUELL
Das vom Bundeskabinett verabschiedete Gebäudeenergiegesetz sorgt derzeit für viele Fragen bei Ölheizungsbesitzern.
Hier die Antworten auf die häufigst gestellten Fragen:
Dürfen Ölheizungen weiterhin betrieben werden?
Ja, bestehende Ölheizungen mit Niedertemperatur- und Brennwerttechnik können weiter betrieben werden.
Auch über das Jahr 2026 hinaus.
Dürfen neue Ölheizungen auch künftig eingebaut werden?
Ja - auch nach 2026 können Ölheizungen eingebaut werden!
Bis Ende 2025 kann der alte Kessel ganz einfach gegen ein neues Öl-Brennwertgerät ausgetauscht werden. Eine solche Modernisierung lohnt sich auch weiterhin, da ein effizientes Ö--Brennwertgerät den Heizölbedarf deutlich reduzieren kann.
Bis Ende 2025 kann der alte Kessel ganz einfach gegen ein neues Öl-Brennwertgerät ausgetauscht werden. Eine solche Modernisierung lohnt sich auch weiterhin, da ein effizientes Ö--Brennwertgerät den Heizölbedarf deutlich reduzieren kann.
Auch ab 2026 dürfen noch Ölheizungen eingebaut werden. Allerdings müssen ab 2026 anteilig erneuerbare Energien wie z.B. Soarthermie- oder Photovoltaikanlagen mit eingebunden sein. Hat jemand bereits seine Ölheizung anteilig mit einer solarthermischen Anlage kombiniert, so soll er jederzeit einen Kesseltausch durchführen können.
Bekomme ich noch Fördermittel für eine neue Öl-Brennwertheizung?
Für den Einbau neuer Öl-Hybridanlagen gibt es weiterhin staatliche Fördergelder. Finanziell unterstützt wird der Einbau der erneuerbaren Komponenten, wie z.B. eine Solarkollektoranlage, mit 30% der Investitionskosten.
Dabei sind die entsprechenden Förderbedingungen zu beachten.
Dabei sind die entsprechenden Förderbedingungen zu beachten.